Logo

Location Praxis

Poststraße 5, 66482 Zweibrücken

phone 06332 - 569 33 75

Gutachterliche Tätigkeit

Gerne erstellen wir für Sie fachgerechte Gutachten, wenn Sie diese benötigen. Dazu gehören:

Unfallgutachten

Unfallgutachten werden entweder auf Anforderung einer Unfallversicherung beantragt oder können auf private Veranlassung des Patienten oder dessen Rechtsanwalts in Auftrag gegeben werden.

Rentengutachten

Rentenversicherungsgutachten werden zunächst über die Rentenversicherung in Auftrag gegeben. Daher erfolgt die Kostenabrechnung durch die Rentenversicherung. Sollten Sie mit dem Gutachten oder der Entscheidung des Rentenversicherungsträgers nicht einverstanden sein, können Sie – auf privater Basis – ein Gutachten vom Arzt Ihrer Wahl anfordern. Dadurch haben Sie eine weitere Möglichkeit, Ihren eventuell bestehenden Rechtsanspruch gegenüber der Rentenversicherung geltend zu machen. Dabei muss eine vorgegebene Einspruchszeit beachtet werden.

Gutachten für das Sozialgericht

Diese Gutachten erfolgen entweder auf Veranlassung des Sozialgerichts oder als freies Gutachten. Ein freies Gutachten wird beispielsweise dann erstellt, wenn die Kostenübernahme für Leistungen durch gesetzliche Versicherungen und Rechtsschutzversicherungen nicht erfolgt oder nicht ausreicht. Diese Gutachten sind sehr umfangreich und aufwendig. Die Kosten sind in der Regel vom Antragsteller zunächst selbst zu begleichen.

Freie Gutachten

Hier handelt es sich um ein Gutachten, das freiwillig vom Patienten angefordert wird und nicht für Beweisfragen einer öffentlichen Einrichtung benötigt wird. Da dies eine rein private gutachterliche Leistung ist, ist die Klärung der Kostenübernahme durch den Antragsteller mit seiner Versicherung dringend zu empfehlen. Die Kostenrechnung erfolgt auf privatärztlicher Grundlage und ist ggf. vom Antragsteller selbst zu begleichen.

Rehabilitationsgutachten

Diese Gutachten werden benötigt, wenn Sie bei Ihrer Rentenversicherung oder Ihrer Krankenkasse eine Reha-Maßnahme beantragen möchten. Bei einer Ablehnung des Reha-Antrags bieten wir eine Einspruchs- und Gutachtenuntersuchung an.

Wichtiger Hinweis: Aus juristischen Gründen müssen wir darauf hinweisen, dass wir mit keiner unserer Aussagen, Beschreibungen, Aufzählungen etc. weder online noch in "Printmedien" ein sogenanntes "Heilversprechen" abgegeben haben. Im Aufnahmegespräch informieren wir Sie gerne ausführlich!